Die Kreisjägerschaft
Die Kreisjägerschaft Siegerland-Wittgenstein e.V. im
Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen ist ein Zusammenschluß der beiden
Altkreisgruppen Siegen und Wittgenstein. Die ehemalige Kreisgruppe Siegen wurde
1948 in Hilchenbach neu gegründet. Die bis 1945 bestehende Kreisgruppe Siegen
des „Reichsbundes Deutscher Jäger“ wurde nach Kriegsende durch die
Besatzungsmacht aufgelöst.
Verdiente Gründungsmitglieder waren Artur Weiß, Hubert Groos, Fritz Sorg,
Alexander Nolting, Helmut Feldmann, Karl Winter, Otto Belz und Willi Beel.
Die satzungsgemäßen wichtigen Aufgaben sind die Erhaltung der freilebenden
Tierwelt unter Wahrung der Landeskultur (Artenschutz). Pflege und Sicherung der
Lebensräume wildlebender Tiere (Biotopschutz). Förderung des Jagdschutzes, des
Tierschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Ferner Förderung des
Jagdgebrauchshundewesens, des jagdlichen Schießens sowie des Brauchtums.
Als Untergruppe der KJS leisten die Arbeitsgemeinschaft
„Siegerländer Hegeringe“ mit neun Hegeringen und die Arbeitsgemeinschaft „Wittgensteiner
Hegeringe“ mit drei Hegeringen vor Ort die notwendigen Arbeiten und Kontakte zu
den Mitgliedern und den Jagdrevieren. Zwölf Bläsergruppen und eine Schießgruppe
verdeutlichen die Lebendigkeit der KJS.
Für bessere und fortschrittlichere Hegemaßnahmen sorgen je zwei
Hegegemeinschaften für Rotwild, Schwarzwild, Muffelwild und eine für Damwild.
Ferner gibt es im Bereich der Jägerschaft Siegerland-Wittgenstein drei
anerkannte Schweißhundstationen.
Die bejagbare Fläche des Kreises Siegen-Wittgenstein beträgt ca. 90.000 Hektar,
eingeteilt in 250 Jagdreviere.
Nach der Gebietsreform NRW und dem Vollzug des „Siegerland-Gesetzes“ mussten
auch die beiden Altkreise Siegen und Wittgenstein zusammengeführt werden. Dieses
war bei einer bodenständigen und traditionsbewussten Bevölkerung nicht
emotionsfrei. Auch die beiden Kreisjägerschaften taten sich schwer. Eine
Zusammenführung war aufgrund ihrer offiziellen Aufgaben, wie Prüfungskommission
zur Jägerprüfung, Mitwirkung im Jagdbeirat, Vertretung im Landschaftsbeirat und
Gestellung eines Kreisjagdberaters für die „Untere Jagdbehörde“ unbedingt
notwendig. Nach nicht gerade schmerzfreien Geburtswehen folgte doch eine
fruchtbare und verständnisvolle Zusammenarbeit. Gegenseitige Achtung und
Freundschaft haben Wittgensteiner und Siegerländer Jäger zusammengeschweißt.
Dieses wird auch an unserem Emblem deutlich gezeigt. Es wurde vom Vorstand der
Kreisjägerschaft angeregt und beschlossen. Herr Karl Zoll hat es dann entworfen
und entwickelt. Dieses Wappen zeigt für den Altkreis Wittgenstein „ein weißes
Feld mit zwei schwarzen Balken“; für den Altkreis Siegen „Knipp und
Bergmannslampe“(Hogge). Diese Attribute sind Hinweise auf die alten Wappen der
beiden Altkreise. Die Politiker unseres Kreises sind heute, nach fast 25 Jahren,
erst bereit ein von beiden Volksgruppen akzeptiertes Kreiswappen vorzustellen.
Im Jahre 1999 gehört die Kreisgruppe mit über 1.500 Mitgliedern zu den größten
Kreisgruppen in NRW.
125 Jahre organisierte deutsche Jägerschaft
Im März des Jahres 1875 wurde in Dresden der „Allgemeine Deutsche
Jagdschutzverein“ (ADJV) gegründet. Er bestand äußerst erfolgreich, tatkräftig
und europaweit geachtet bis 1934. In dieser Zeit legte der in fast 60 Jahren die
Grundsteine für jegliche Hege, Naturschutz, Tierschutz und Waidgerechtigkeit.
Aus gegebener politischer Veranlassung wurde behördlicherseits unsere
Vereinigung aufgelöst und von „Amtswegen“ der neue Verein „Reichsbund Deutscher
Jäger“ ausgerufen.
1931, also noch zur Zeit des ADJV, wurde von den Jägern der Entwurf eines neuen
deutschen Jagdgesetzes erarbeitet. Der Inhalt, mit Forderungen nach notwendigen
Verordnungen und Vorschriften zu Gunsten des Tierschutzes, des Naturschutzes,
der Jagdethik und der Waidgerechtigkeit, wurde von den Vorständen des ganzen
Landes verabschiedet und beschlossen. Nur die damalige Reichsregierung ließ
wegen vieler anderer Probleme diesen Gesetzentwurf liegen.
Der Regierungswechsel in Berlin 1933 mischte unsere Karten neu. Im Januar 1934
trat das mit unseren Forderungen fast identische „Preußische Jagdgesetz“ in
Kraft, und der Jagdfunktionär Scherping schuf dann – unter „Nutzung“ des
Reichsjägermeisters Göring - das für das ganze Deutsche Reich angepasste
Reichsjagdgesetz.
Exakt die Wiedergabe des Gedankengutes der Jägerei vor der Machtübernahme der
NSDAP. Dieses Gesetz wurde zwar unter der Herrschaft des „Dritten Reiches“
erlassen, war aber vom Geist und Inhalt her kein Werk der damaligen
Administration, wenn dieses auch heute von böswilligen und falsch unterrichteten
Verleumdern behauptet wird.
Wie aus einer Veröffentlichung der Siegener Zeitung vom Dezember 1934
hervorgeht, wurde auch eine Neuorganisation der bewährten alten Jägerschaft im
ADJV Siegerland betrieben.
Internetseite : www.kjs-siegerland-wittgenstein.de
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